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   BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 24/14 R   

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https://dejure.org/2016,8441
BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 24/14 R (https://dejure.org/2016,8441)
BSG, Entscheidung vom 27.04.2016 - B 12 KR 24/14 R (https://dejure.org/2016,8441)
BSG, Entscheidung vom 27. April 2016 - B 12 KR 24/14 R (https://dejure.org/2016,8441)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 Nr 4 SGB 5 vom 19.06.2001, § 5 Abs 1 Nr 11 SGB 5
    Krankenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdR, wenn unmittelbar vorher Versicherungspflicht aus anderen Gründen bestand

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdR bei vorhergehender Versicherungspflicht aus anderen Gründen

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Krankenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdR, wenn unmittelbar vorher Versicherungspflicht aus anderen Gründen bestand

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdR bei vorhergehender Versicherungspflicht aus anderen Gründen

  • rechtsportal.de

    SGB V § 8 Abs. 1 Nr. 4
    Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdR bei vorhergehender Versicherungspflicht aus anderen Gründen

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 28/07 R

    Krankenversicherung der Rentner - Versicherungspflicht - Wechsel der Rentenart -

    Auszug aus BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 24/14 R
    Der Wortlaut des § 8 Abs. 1 SGB V lässt beide Auslegungen zu, ist also offen (zum nicht eindeutigen Wortlaut des § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V in Bezug auf die Frage, ob ein bloßer Wechsel der Rentenart eine Befreiungsmöglichkeit eröffnet vgl bereits BSG SozR 4-2500 § 8 Nr. 2 RdNr 18).

    bb) Gegen die vom Kläger befürwortete Auslegung spricht allerdings die Systematik des § 8 Abs. 1 SGB V (zu systematischen Erwägungen in diesem Kontext, die beim bloßen Wechsel der Rentenart ein Befreiungsrecht ebenfalls ausschließen, vgl bereits BSG SozR 4-2500 § 8 Nr. 2 RdNr 18 f) .

    § 8 Abs. 1 SGB V löste zum 1.1.1989 die zuvor in der RVO enthaltenen Befreiungstatbestände der §§ 173a ff RVO ab (zur Entstehungsgeschichte des § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V im Einzelnen vgl BSG SozR 4-2500 § 8 Nr. 2 RdNr 20 ff) .

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 25/93

    Zulässigkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht in der

    Auszug aus BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 24/14 R
    Auch wenn daraus nicht hergeleitet werden kann, dass die früheren Regelungen zur Befreiung von der Versicherungspflicht in allen Einzelheiten uneingeschränkt weitergelten sollten (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 8 Nr. 1 S 4 f) , so spricht die Gesetzesbegründung zumindest dafür, dass das Gesetz für den Befreiungstatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V als Ersatz für den früheren § 173a Abs. 1 RVO auch weiterhin das Nichtbestehen einer Versicherungspflicht bis zum Eintritt einer solchen voraussetzte: Nach § 173a Abs. 1 RVO aber konnte sich von der Versicherungspflicht in der GKV nur befreien lassen, wer bei einem privaten Versicherungsunternehmen krankenversichert und damit nicht in der GKV versicherungspflichtig war .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019 - L 5 KR 470/19

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner

    Grundlage ihrer Entscheidung sei das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27.4.2016 (B 12 KR 24/14 R).

    Mit ihrer am 8.3.2018 erhobenen Klage hat die Klägerin darauf hingewiesen, dass das BSG in der Entscheidung vom 27.4.2016 (aaO) unter Rn. 25 eine Öffnungsmöglichkeit für einen Wechsel in die private Krankenversicherung gesehen habe.

    Zwar habe der Gesetzgeber mit der Einführung des S. 2 ausdrücklich auf die von den Beteiligten zitierte Entscheidung des BSG vom 27.4.2016 (aaO) und die daraus resultierende Einschränkung des Befreiungsrechts nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V reagiert.

    Ob sich § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V nur auf Personen bezieht, die zuvor überhaupt keiner Versicherungspflicht unterlagen oder auch denjenigen ein Antragsrecht zubilligt, bei denen lediglich ein anderer die Versicherungspflicht auslösender Tatbestand eintritt, lässt sich dem Wortlaut der Vorschrift ("wer versicherungspflichtig wird durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente") nicht eindeutig entnehmen (BSG, Urteil vom 7.4.2016 - B 12 KR 24/14 R).

    Das BSG habe mit seinem Urteil vom 27.4.2016 (B 12 KR 24/14 R) die bis dahin gängige Rechtsauslegung enger gefasst und ein Befreiungsrecht nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V bei einem unmittelbar zuvor bestehenden anderen Versicherungspflichttatbestand verneint.

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da er von der Entscheidung des BSG im Urteil vom 7.4.2016 (B 12 KR 24/14 R) abweicht; § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG.

  • SG Aachen, 10.07.2018 - S 14 KR 501/17

    Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung während der

    Antragstellung; Marburger, Handbuch des Beitragswesens, A 6, S. 247; Gerlach in: Hauck/Noftz, SGB V, § 8 Rn. 102 unter Hinweis auf veraltete (s.o.) Rechtsprechung des BSG - Urteil vom 23. Februar 1977 - 12 RK 2/76 -, Rn. 13, juris; Urteil vom 14. Juli 1982 - 5a RKn 15/81 -, Rn. 9, juris - vor Einführung des § 27 SGB X; offen gelassen: BSG, Urteil vom 27. April 2016 - B 12 KR 24/14 R -, SozR 4-2500 § 8 Nr. 4, Rn. 26; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Juni 2011 - L 1 KR 548/10 -, Rn. 28, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. November 2014 - L 1 KR 138/13 -, Rn. 30, juris; Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 03. September 2012 - L 1 KR 69/10 -, Rn. 18, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2012 - L 11 KR 572/11 -, Rn. 20, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2020 - L 11 KR 3794/19

    Krankenversicherung der Rentner - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Ergänzend zur Begründung in dem angefochtenen Bescheid führte sie aus, dass das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 27.04.2016 (B 12 KR 24/14 R) entschieden habe, dass sich das "versicherungspflichtig Werden" nur auf den erstmaligen Eintritt der Versicherungspflicht beziehe.

    Soweit der Wortlaut der Vorschrift sowohl eine Auslegung dahin zulässt, dass nur Personen erfasst sein sollen, die zuvor überhaupt keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterlagen als auch ein Antragsrecht für Personen in Betracht kommt, bei denen lediglich ein anderer (neuer) die Versicherungspflicht auslösender Tatbestand eintritt, hat das BSG bereits entschieden, dass sich von der Versicherungspflicht in der KVdR nicht befreien lassen kann, wer zuvor der Versicherungspflicht aus anderen Gründen unterlag (BSG 27.04.2016, B 12 KR 24/14 R, SozR 4-2500 § 8 Nr. 4).

    Dafür sprechen die systematische Auslegung, die Entstehungsgeschichte und Sinn und Zweck der Regelung (BSG 27.04.2016, aaO).

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 KR 45/19 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner

    Der Senat hat hierzu bereits entschieden, dass weder der Wechsel aus einer bestehenden Pflichtversicherung in der GKV aufgrund einer abhängigen Beschäftigung in die KVdR (vgl BSG Urteil vom 27.4.2016 - B 12 KR 24/14 R - SozR 4-2500 § 8 Nr. 4) noch der Wechsel von einer Rentenart in eine andere (vgl BSG Urteil vom 24.6.2008 - B 12 KR 28/07 R - SozR 4-2500 § 8 Nr. 2) ein Befreiungsrecht von der Versicherungspflicht begründet, denn ein Befreiungstatbestand liegt für denjenigen nicht vor, der zuvor der Versicherungspflicht aus anderen Gründen unterlag.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für die richtige Auslegung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V ohne Belang, ob bzw wann für einen Pflichtversicherten eine Möglichkeit besteht, über die Absicherung des Lebenspartners bei der PBeaKK gegen Krankheit mitversichert zu werden (vgl BSG Urteil vom 27.4.2016, aaO, RdNr 27).

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.05.2019 - L 5 KR 97/16

    Bindung des krankenversicherungspflichtigen Rentners an die getroffene

    Die Vorschrift könne nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut vielmehr - sowohl im Hinblick auf den Wechsel einer Rentenart als auch in Fällen anderer Versicherungspflichtigkeit bereits vor Eintritt der Regelaltersrente - nur so verstanden werden, dass sich die Voraussetzung des Versicherungspflichtigwerdens auf den erstmaligen Eintritt von Versicherungspflicht beziehe (BSG, Urteil vom 27. April 2016 - B 12 KR 24/14 R -, juris).

    Insoweit schließt sich der erkennende Senat den überzeugenden Ausführungen des BSG im Urteil vom 27. April 2016 - B 12 KR 24/14 R -, juris, Rn 18-20) inhaltlich uneingeschränkt an.

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